AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tierheilpraxis und Akupunktur Stefanie Gerner

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit Tierheilpraxis und Akupunktur Stefanie Gerner.

2. Die Dienstleistungen der Tierheilpraxis und Akupunktur Stefanie Gerner erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Spätestens mit dem Beginn des ersten Beratungsgesprächs oder der ersten Therapieeinheit gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber als angenommen.

3. Termine können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Kurznachrichtendienst zwischen dem Auftraggeber und Tierheilpraxis und Akupunktur Stefanie Gerner vereinbart werden.

4. Es besteht eine beidseitige Verpflichtung vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig abzusagen. Eine Absage oder Verschiebung der vereinbarten Therapieeinheit muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Auftraggeber erfolgen. Bei späteren Terminabsagen oder Fernbleiben von der Therapieeinheit behält sich Tierheilpraxis und Akupunktur Stefanie Gerner das Recht vor, eine Gebühr bis zur Höhe des Behandlungspreises zzgl. Kosten für die Anfahrt in Rechnung zu stellen. Tierheilpraxis und Akupunktur Stefanie Gerner behält sich vor, in dringenden Fällen Termine abzusagen oder zu verschieben. In diesen Fällen wird die Behandlungseinheit nachgeholt.

5. Die Leistungen der Tierheilpraxis und Akupunktur Stefanie Gerner sind Dienstleistungen. Da der Therapieerfolg auch von der aktiven Mitarbeit des Auftraggebers abhängt, kann kein Heilversprechen für das Therapieangebot gegeben werden. Weiterhin werden Methoden der alternativen Medizin angeboten, die naturwissenschaftlich-medizinisch weder nachgewiesen noch anerkannt sind. Die angebotenen naturheilkundlichen Therapien ersetzen nicht die tierärztliche Behandlung.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen der Parteien ist Nürnberg.

7. Sollten einzelne Klauseln der AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige oder nichtige Klausel ist vielmehr durch eine Bedingung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.